Förderung für Wärmepumpen im Bestand
Stand: Oktober 2026Die Förderung für den Einbau einer Wärmepumpe im Gebäudebestand läuft über die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) und wird als direkter Investitionszuschuss über die KfW (Programm 458) abgewickelt. Die Gesamtförderung setzt sich aus einer Basis-Grundförderung und verschiedenen Boni zusammen, die kombiniert werden können.
Förderbausteine im Überblick

| Förderbaustein | Fördersatz | Voraussetzungen / Details |
|---|---|---|
| Grundförderung | 30 % | Erhält jeder private Eigentümer (auch Vermieter) beim Einbau einer förderfähigen Wärmepumpe im Bestandsgebäude. Für das 1. Quartal 2027 ist eine Änderung geplant (siehe Abschnitt 3). |
| Klimageschwindigkeits-Bonus | 16 % | Für selbstnutzende Eigentümer beim vorzeitigen Austausch funktionstüchtiger Öl-, Kohle-, Nachtspeicher- oder Gasetagenheizungen bzw. von mindestens 20 Jahre alten Gas- oder Biomasseheizungen. Sinkt ab 01.02.2027 halbjährlich um 4 Prozentpunkte und entfällt für Anträge ab 01.08.2028. |
| Einkommensbonus | 10 % bis 40 % | Nur für selbstnutzende Eigentümer, gestaffelt nach zu versteuerndem Haushaltsjahreseinkommen (zvE):
|
Maximaler Fördersatz: Grundsätzlich auf 70 % gedeckelt. Für Haushalte, die sich für den vollen Einkommensbonus (40 %) qualifizieren, ist eine Spitzenförderung von bis zu 80 % möglich.
Förderfähige Höchstkosten & Maximalzuschuss
Der prozentuale Zuschuss wird auf ein Kostendach (maximal anrechenbare Kosten für Kauf, Installation und Umfeldmaßnahmen) angewendet:
- Einfamilienhaus / 1. Wohneinheit: Maximal 28.000 € (sinkt ab Februar 2027 halbjährlich um jeweils 750 € bis auf 22.000 €).
- Mehrfamilienhäuser: Zusätzlich +15.000 € für die 2. bis 6. Wohneinheit sowie +8.000 € ab der 7. Wohneinheit.
Rechnerischer Höchstzuschuss (1. Wohneinheit)
Bei Standard-Maximaldeckelung (70 %): 19.600 €
Bei voller Härtefall-/Einkommensförderung (80 %): bis zu 22.400 €
Beispielrechnungen (1. Wohneinheit, förderfähige Kosten von 28.000 €, Antrag im Jahr 2026)
| Situation | Zusammensetzung | Fördersatz | Zuschuss |
|---|---|---|---|
| Vermieter, beliebige Heizung | 30 % | 30 % | 8.400 € |
| Selbstnutzer, Gasheizung unter 20 Jahre, zvE 30.001 bis 40.000 € | 30 % + 30 % | 60 % | 16.800 € |
| Selbstnutzer, Ölheizung, zvE 40.001 bis 50.000 € | 30 % + 16 % + 10 % | 56 % | 15.680 € |
| Selbstnutzer, Ölheizung, zvE bis 30.000 € | 30 % + 16 % + 40 % = 86 %, gedeckelt | 80 % | 22.400 € |
| Selbstnutzer, Ölheizung, zvE 40.001 bis 50.000 €, minderjährige Kinder im Haushalt | 30 % + 16 % + 30 % = 76 %, gedeckelt | 70 % | 19.600 € |
Die Beispiele zeigen die Systematik für Anträge, die noch 2026 gestellt werden; was sich danach ändert, steht in Abschnitt 3. Ihre tatsächliche Förderung hängt vom konkreten Einzelfall ab — den Rechner auf der Startseite können Sie mit Ihren eigenen Angaben durchspielen.

Was sich 2027 und 2028 ändert
Die Förderung wird schrittweise zurückgefahren. Für die Absenkungen ist das Datum der Antragstellung maßgeblich, nicht das des Einbaus.
Beschlossen: Klimageschwindigkeits-Bonus und Kostendach (1. Wohneinheit) sinken
| Antrag | Klimabonus | Kostendach |
|---|---|---|
| seit 21.07.2026 | 16 % | 28.000 € |
| ab 01.02.2027 | 12 % | 27.250 € |
| ab 01.08.2027 | 8 % | 26.500 € |
| ab 01.02.2028 | 4 % | 25.750 € |
| ab 01.08.2028 | entfällt | 25.000 € |
Das Kostendach der 1. Wohneinheit sinkt danach weiter um 750 € je Halbjahr, bis es ab dem 01.08.2030 bei 22.000 € liegt.
Geplant: Wertschöpfungsbonus für Wärmepumpen aus der EU
Im 1. Quartal 2027 soll ein Wertschöpfungsbonus eingeführt werden. Nach den Eckpunkten der Bundesregierung sinkt die Grundförderung dann für alle Wärmepumpen auf 15 %. Wärmepumpen, die in der EU gefertigt wurden, erhalten zusätzlich 15 % Wertschöpfungsbonus. Für Geräte aus EU-Fertigung bliebe es damit bei 30 %, für Geräte von außerhalb der EU würde die Grundförderung halbiert.
Ein genaues Datum und die Regeln für den Herkunftsnachweis stehen noch nicht fest (Stand: Oktober 2026). Unser Rechner geht deshalb von einer Wärmepumpe aus EU-Fertigung aus.
Was das für Sie heißt: Wer noch 2026 beantragt, sichert sich – sofern die Voraussetzungen erfüllt sind – den Klimageschwindigkeits-Bonus von 16 % und das volle Kostendach von 28.000 €, unabhängig von der Herkunft des Geräts. Wer später beantragt, sollte im Angebot klären, wo die Wärmepumpe gefertigt wurde.
Ergänzende Finanzierung & Alternativen
KfW-Ergänzungskredit (Kredit 358/359): Wer bereits eine Zuschusszusage im Programm 458 hat, kann über die Hausbank einen zinsgünstigen Ergänzungskredit von bis zu 120.000 € je Wohneinheit beantragen. Für selbstnutzende Haushalte mit einem zvE bis 90.000 € gibt es eine zusätzliche Zinsverbilligung.
Begleitende Optimierungen (BAFA): Begleitende Maßnahmen wie der hydraulische Abgleich, Heizkörperaustausch oder die Sanierung der Gebäudehülle werden separat über das BAFA mit 15 % bezuschusst. Den iSFP-Bonus von 5 % für einen individuellen Sanierungsfahrplan gibt es bei Gebäuden mit einer Wohneinheit erst ab 30.000 € förderfähigen Kosten und nur auf den Betrag oberhalb dieser Schwelle.
Steuerliche Alternative (§ 35c EStG): Wer keinen KfW-Antrag stellt, kann 20 % der Gesamtkosten (max. 40.000 € über 3 Jahre) direkt von der Einkommensteuerschuld abziehen.
Landesförderung Hamburg (IFB): Wer bei der KfW keinen Klimageschwindigkeits- oder Einkommensbonus erhält, etwa als Vermieter, kann in Hamburg zusätzlich 20 % Zuschuss (höchstens 9.000 € je Wohneinheit) von der IFB Hamburg bekommen. Details unter Wärmepumpe in Hamburg.
Technische Voraussetzungen & Ablauf

Effizienz & Kältemittel: Die Wärmepumpe muss Mindesteffizienzvorgaben nach ETAs erfüllen (z. B. Luft-Wasser mind. 125 % bei 55 °C bzw. 145 % bei 35 °C Vorlauftemperatur) und auf der offiziellen BAFA-Liste der förderfähigen Geräte stehen.
Fachbetrieb & Liefer-/Leistungsvertrag: Vor der Antragstellung muss ein Angebot bzw. ein Liefer-/Leistungsvertrag mit einer Fachfirma abgeschlossen werden. Dieser Vertrag muss eine auflösende oder aufschiebende Bedingung bezüglich der Förderzusage enthalten und das voraussichtliche Umsetzungsdatum nennen. Die Bedingung lässt sich nicht nachträglich ergänzen.
Antragstellung vor Vorhabenbeginn: Der Antrag muss online im Portal „Meine KfW" gestellt werden, bevor die Arbeiten vor Ort starten. Der Fachbetrieb oder eine Energieeffizienz-Expertin bzw. ein -Experte stellt dafür eine sogenannte Bestätigung zum Antrag (BzA) aus.
Tipps für Ihren Antrag
- Erst beantragen, dann bauen. Der Antrag im Portal „Meine KfW" muss gestellt sein, bevor die Arbeiten vor Ort beginnen. Wer vorher startet, riskiert die Förderung.
- Vertrag mit Förderbedingung. Lassen Sie sich einen Liefer-/Leistungsvertrag mit auflösender oder aufschiebender Bedingung bezüglich der Förderzusage geben. So sind Sie nicht gebunden, falls die Zusage ausbleibt.
- Gerät vor der Unterschrift prüfen. Die Wärmepumpe muss auf der BAFA-Liste der förderfähigen Geräte stehen und die Mindesteffizienz erfüllen (Luft-Wasser z. B. mind. 125 % bei 55 °C bzw. 145 % bei 35 °C Vorlauftemperatur).
- Nicht zu lange warten. Ab dem 01.02.2027 sinken der Klimageschwindigkeits-Bonus (um 4 Prozentpunkte) und das Kostendach der 1. Wohneinheit (um 750 €) halbjährlich. Für Wärmepumpen von außerhalb der EU soll ab dem 1. Quartal 2027 außerdem die Grundförderung auf 15 % sinken.
- Herkunft des Geräts erfragen. Für Anträge ab 2027 kann es eine Rolle spielen, ob die Wärmepumpe in der EU gefertigt wurde. Lassen Sie sich das im Angebot bestätigen.
- Alte Heizung: Alter und Zustand zählen. Der Klimageschwindigkeits-Bonus gilt für den vorzeitigen Austausch funktionstüchtiger Heizungen. Bei Gas und Biomasse muss die Anlage mindestens 20 Jahre alt sein.
- Kinder im Haushalt angeben. Der Familienvorteil mindert das anrechenbare Einkommen um 10.000 € und kann den Einkommensbonus damit um eine Stufe erhöhen.
- Förderwege richtig kombinieren. Den KfW-Zuschuss können Sie mit dem Ergänzungskredit (358/359) und, für begleitende Maßnahmen wie den hydraulischen Abgleich, mit der BAFA-Förderung verbinden. Der Steuerabzug nach § 35c EStG kommt nur infrage, wenn Sie keinen KfW-Antrag stellen.
- Angebote vergleichen. Über unser Anfrageformular können Sie kostenlos Angebote von Heizungsbauern aus Ihrer Region einholen.
Quellen
- KfW: Heizungsförderung für Privatpersonen – Wohngebäude (458)
- KfW: Anpassungen in den KfW-Produkten der Bundesförderung für effiziente Gebäude, Pressemitteilung vom 8. Juli 2026
- BAFA: Heizungsoptimierung
- ADAC: KfW-Heizungsförderung – was sich ab 21. Juli 2026 ändert
Alle Angaben ohne Gewähr. Fördersätze, Kostendeckel und Voraussetzungen werden regelmäßig angepasst — verbindliche Auskunft zu Ihrem konkreten Vorhaben gibt der Fachpartner im Rahmen der kostenlosen Beratung.
Wie viel Förderung bekommen Sie?
Rechnen Sie es mit Ihren eigenen Angaben durch, kostenlos und ohne Anmeldung.