Wer in Hamburg die Heizung erneuert, hat es mit Bundesrecht, Hamburger Landesrecht und einem neuen städtischen Wärmeplan zu tun. Diese Seite fasst zusammen, was für Eigentümerinnen und Eigentümer beim Umstieg auf eine Wärmepumpe gilt.
Kurz gesagt
- Beim Heizungstausch müssen in Hamburg weiterhin mindestens 15 % der Wärme aus erneuerbaren Energien stammen, auch nachdem der Bund die 65-Prozent-Regel abgeschafft hat. Eine Wärmepumpe erfüllt diese Pflicht.
- Zusätzlich zur KfW-Förderung gibt es einen Hamburger Zuschuss von 20 %(höchstens 9.000 € je Wohneinheit), allerdings nur für Eigentümer ohne KfW-Bonus.
- Wärmepumpen bis 2 m Höhe und 3 m Länge brauchen seit 2024 keinen Grenzabstand von 2,5 m mehr. Entscheidend ist der Lärmschutz beim Nachbarn.
- Ob für Ihre Straße eher Fernwärme oder eine Wärmepumpe vorgesehen ist, zeigt das Wärmeportal der Stadt.

Welche Pflichten gelten beim Heizungstausch in Hamburg?
Bund: Der Bundestag hat am 10. Juli 2026 die Novelle des Gebäudeenergiegesetzes beschlossen, bekannt als Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG). Die Pflicht, neue Heizungen zu 65 % mit erneuerbaren Energien zu betreiben, ist damit entfallen. Öl- und Gasheizungen dürfen wieder eingebaut werden. Neue Anlagen müssen aber steigende Anteile klimafreundlicher Brennstoffe nutzen, die sogenannte Bio-Treppe: mindestens 10 % ab 2029, 15 % ab 2030, 30 % ab 2035 und 60 % ab 2040.
Hamburg: Nach dem Hamburgischen Klimaschutzgesetz müssen bei einem Heizungstausch seit 2021 mindestens 15 % des Wärmebedarfs aus erneuerbaren Energien gedeckt werden. An dieser Landespflicht ändert das neue Bundesgesetz laut Stadt vorerst nichts. Die Technik ist frei wählbar; die Stadt nennt Wärmenetz, Wärmepumpe und Biomasse als Wege, die Pflicht zu erfüllen. Den Nachweis reichen Sie online über das Hamburger Serviceportal ein (Dienst „Erneuerbare-Energien-Pflicht bei Heizungstausch“).
Eine funktionierende Heizung müssen Sie wegen dieser Regeln nicht austauschen. Sie greifen erst, wenn Sie eine neue Heizung einbauen.
Fernwärme oder Wärmepumpe? Was der Hamburger Wärmeplan zeigt
Der Senat hat am 16. Juni 2026 den Hamburger Wärmeplan beschlossen. Er beschreibt als Zielbild bis 2040, wo Wärmenetze ausgebaut oder verdichtet werden sollen, wo gemeinschaftliche Lösungen sinnvoll sein können und wo dezentrale Lösungen wie Wärmepumpen besonders geeignet sind.
Für Ihre Adresse sehen Sie das im Wärmeportal Hamburg. Die Karte des Zielszenarios zeigt, welche Wärmeversorgung für Ihr Gebiet technisch und wirtschaftlich am besten geeignet ist. Eine Wärmepumpen-Potenzialkarte gibt zusätzlich einen ersten Anhaltspunkt für Luft- und Erdwärmepumpen.
Wichtig: Der Wärmeplan ist für Eigentümer rechtlich unverbindlich. Er ist eine Orientierung, keine Anschlusspflicht und kein Verbot. Liegt Ihr Haus in einem Gebiet, in dem ein Wärmenetz entstehen soll, lohnt sich vor der Entscheidung ein Vergleich: Wann wäre ein Anschluss möglich, und was würde er kosten?
Welche Förderung gibt es in Hamburg?
Bundesförderung über die KfW (Programm 458)
Die wichtigste Förderung ist der KfW-Zuschuss aus der Bundesförderung für effiziente Gebäude. Seit dem 21. Juli 2026 gibt es 30 % Grundförderung (für Wärmepumpen von außerhalb der EU soll sie ab dem 1. Quartal 2027 auf 15 % sinken), für selbstnutzende Eigentümer zusätzlich den Klimageschwindigkeits-Bonus (derzeit 16 %, ab Februar 2027 sinkend) und je nach Einkommen einen Einkommensbonus von 10 bis 40 %. Möglich sind bis zu 70 %, in Einzelfällen bis zu 80 % von höchstens 28.000 € förderfähigen Kosten für die erste Wohneinheit. Alle Bausteine mit Beispielrechnungen finden Sie auf unserer Förderseite.
Hamburger Heizungsförderung der IFB
Die Hamburgische Investitions- und Förderbank (IFB Hamburg) bezuschusst Wärmepumpen und die nötigen Umfeldmaßnahmen zusätzlich:
- Zuschuss: 20 % der förderfähigen Investitionskosten
- Höchstbetrag: 9.000 € je Einfamilienhaus bzw. Wohneinheit, höchstens 100.000 € je Mehrfamilienhaus
- Mindestbetrag: Unter 1.000 € rechnerischer Förderung gibt es keinen Zuschuss.
- Ausgeschlossen: wer bei der KfW Anspruch auf den Klimageschwindigkeits- oder Einkommensbonus hat; außerdem Neubauten, Photovoltaik und Stromspeicher
- Voraussetzungen: Gerät auf der BAFA-Liste förderfähiger Wärmepumpen, Einbau durch einen eingetragenen Fachbetrieb, Antrag vor Beginn des Vorhabens
- Alternative: zinsgünstiges IFB-Energiedarlehen für Eigenheimbesitzer
Profitieren können vor allem Vermieter, die bei der KfW keine Boni erhalten, und Selbstnutzer ohne Bonusanspruch, zum Beispiel wenn eine weniger als 20 Jahre alte Gas-Zentralheizung ersetzt wird und das Haushaltseinkommen über der Grenze des Einkommensbonus liegt. Wurde zusätzlich Bundesförderung beantragt, muss sie bewilligt sein, bevor die IFB fördert.
Darf die Wärmepumpe an die Grundstücksgrenze?
Seit dem 1. Januar 2024 brauchen Wärmepumpen in Hamburg keine eigene Abstandsfläche mehr, wenn sie samt Fundament und Einhausung höchstens 2 m hoch und je Grundstücksgrenze höchstens 3 m lang sind (§ 6 Hamburgische Bauordnung). Die frühere Regel von 2,5 m Abstand zur Grenze gilt für solche Geräte nicht mehr. Einzuhalten ist nur der technische Mindestabstand zur Hauswand, den der Hersteller vorgibt.
- Baugenehmigung: Für die Aufstellung in der Regel nicht nötig.
- Vorgarten: Direkt an der Hauswand genehmigungsfrei. Wer das Gerät frei im Vorgarten aufstellen möchte, muss vorher eine bauordnungsrechtliche Abweichung beantragen.
- Denkmalschutz und Erhaltungsgebiete: Hier ist eine Genehmigung erforderlich.
- Erdwärme: Erdwärmesonden brauchen eine wasserrechtliche Erlaubnis und mindestens 5 m Abstand zur eigenen Grundstücksgrenze.
Lärmschutz: was beim Nachbarn ankommen darf
Auch ohne Grenzabstand muss eine Wärmepumpe die Immissionsrichtwerte der TA Lärm einhalten. Gemessen wird vor dem nächstgelegenen Fenster eines Wohnraums beim Nachbarn:
| Gebiet | Tags (6–22 Uhr) | Nachts (22–6 Uhr) |
|---|---|---|
| Reines Wohngebiet | 50 dB(A) | 35 dB(A) |
| Allgemeines Wohngebiet | 55 dB(A) | 40 dB(A) |
Knapp wird es meist nachts. Planen Sie den Aufstellort deshalb früh: nicht vor dem Schlafzimmerfenster der Nachbarn, möglichst nicht in einer Ecke oder Nische, die den Schall verstärkt, und mit einem leisen Gerät, das nachts gedrosselt laufen kann. Für einen vereinfachten Nachweis verweist die Stadt auf den Schallrechner des Bundesverbands Wärmepumpe.
Passt das Hamburger Klima zur Wärmepumpe?
Ja. Hamburg hat ein mildes, vom Meer geprägtes Klima: Die mittlere Jahrestemperatur lag im Zeitraum 1991 bis 2020 bei 9,8 °C. Frost gab es im Schnitt an 62 Tagen im Jahr, ganztägig unter 0 °C blieb es nur an rund 13 Tagen (Deutscher Wetterdienst). Je milder die Außenluft, desto weniger Strom braucht eine Luft-Wärmepumpe für dieselbe Wärme.
Für die Auslegung zählt allerdings nicht der Durchschnitt, sondern die kältesten Tage. Der Fachbetrieb berechnet dafür die Heizlast Ihres Hauses nach DIN EN 12831 mit der Norm-Außentemperatur Ihres Standorts. Ob Ihr Haus mit den niedrigen Temperaturen einer Wärmepumpe auskommt, können Sie vorab selbst testen, siehe Wärmepumpe im Altbau.
Was ist vor dem Einbau zu tun?
- Kostenlose Erstberatung nutzen. Die Hamburger Energielotsen (Energieberatung der Verbraucherzentrale Hamburg) beraten Hamburger Haushalte kostenfrei, am Telefon, per Video oder bei Ihnen zu Hause. Hotline: (040) 24832-250.
- Wärmeportal prüfen. Ist für Ihr Gebiet ein Wärmenetz vorgesehen?
- Eignung des Hauses klären. Welche Vorlauftemperatur braucht Ihr Haus, reichen die Heizkörper? Der 55-Grad-Test gibt eine erste Antwort.
- Mehrere Angebote vergleichen. Achten Sie darauf, dass Heizlastberechnung, hydraulischer Abgleich, Fundament, Elektroarbeiten und die Entsorgung der Altanlage enthalten sind. Über unser Anfrageformular erhalten Sie kostenlos Angebote von Fachbetrieben aus der Region.
- Förderung beantragen, bevor es losgeht. Den KfW-Antrag stellen Sie vor Beginn der Arbeiten, mit einem Vertrag, der eine Bedingung zur Förderzusage enthält. Bei der IFB gilt schon die Vertragsunterschrift als Vorhabenbeginn; sie stellt dafür eine passende Vertragsklausel bereit.
- Netzanschluss anmelden. Vor dem Einbau muss der Anschluss bei den Hamburger Energienetzen beantragt werden, das übernimmt in der Regel der Fachbetrieb. Als steuerbare Verbrauchseinrichtung (§ 14a EnWG) zahlen Sie reduzierte Netzentgelte. Im Gegenzug darf der Netzbetreiber die Leistung bei drohender Überlastung vorübergehend drosseln, mindestens 4,2 kW bleiben aber immer verfügbar.
- Nachweis einreichen. Nach dem Einbau weisen Sie die 15-Prozent-Pflicht über das Hamburger Serviceportal nach.